Wirtschafts-Plattform
Gesundheit GV
Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Förderungen
News-Plattform
Formulare
Immobilien
Termine
Jun| AugJul
Webcam
Zivilschutz
Gemeindenachrichten